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Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Geodome?

Das Baurecht fällt in die Verantwortung der Bundesländer, weshalb es keine einheitliche Regelung gibt. Ob du eine Baugenehmigung brauchst, kannst du jedoch grundsätzlich anhand von diesen drei Punkten erörtern:


  • Größe des Geodomes: Kubikmeter und Höhe des Domes sind hier relevant

  • Grundstücksbeschaffenheit & Standort des Geodomes: Handelt es sich um einen bebauten Ortsteil oder einen Außenbereich? Insbesondere ist der Bebauungsplan des Standortes zu berücksichtigen.

  • Nutzung des Geodomes: Jeh nachdem wofür du den Geodome verwenden möchtest gelten zusätzliche Regelungen.


Bundesländer Deutschland

Ob das Errichten eines Domes ohne Baugenehmigung möglich ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Nicht baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben sind sogenannte „Verfahrensfreie Vorhaben“. Bei Unsicherheit in Bezug auf den Geodome ist es ratsam erst einmal zur Behörde zu gehen und nach der Genehmigungsfähigkeit des Geodomeprojektes zu fragen.



Tipp: Die Mitarbeiter des zuständigen Bauamtes geben Auskunft über die örtlichen Regelungen. Allgemeine Anfragen zu Informationszwecken sind zunächst kostenfrei.


Wird eine Baugenehmigung benötigt, muss ein qualifizierter Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur) mit der Erarbeitung des Bauantrages beauftragt werden.

In den meisten Bundesländern dürfen nur qualifizierte Personen mit einer offiziellen Bauvorlageberechtigung Bauanträge als Entwurfsverfasser unterschreiben.


Größe des Geodomes

Größe wird grundsätzlich in Kubikmeter (m³) gemessen, jedoch gibt es teilweise auch Vorgaben zur maximalen Höhe (m) des Domes. Überschreitet der Dome den vom jeweiligen Bundesland festgelegten Wert, bist du verpflichtet eine Baugenehmigung einzuholen. Hälst du den Richtwert jedoch ein, benötigst du keine Genehmigung und das Aufstellen des Domes wird als ein genehmigungsfreies Vorhaben bewertet.


Hier siehst du, ab welcher Größe eine Baugenehmigung für bauliche Anlagen im jeweiligen Bundesland erforderlich sind:


Übersicht Größengrenzen für Baugenehmigung Geodome

Größengrenzen für baugenehmigungsfreie Geodome Bauvorhaben basierend auf Brutt0-Rauminhalt (m³) und aufgegliedert nach Bundesländern, bebaute Ortsteile und Außenbereiche

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfe die Aktualität der Angaben und wende dich im Zweifel an die zuständige Behörde.


Geodome Zeichnung mit Fenstern, Tür und Schraubfundamenten
Vision Dome

Unsere Geodomes mit einem Durchmesser von 4m (ab 15 m³) und 5m (ab 29 m³) sind in vielen Bundesländern in bebauten Ortsteilen grundsätzlich baugenehmigungsfrei. In Bayern, Brandenburg und NRW fallen sogar Geodomes mit einem Durchmesser von 6m (ab 51 m³) unter die Grenzgrößen für ein genehmigungsfreies Vorhaben in bebauten Ortsteilen.


Wichtig: Auch wenn dein Dome die Größenkriterien einhällt, sollten weitere Voraussetzungen beachtet werden. In vielen Bundesländern gelten zusätzliche Richtlinien für eine Genehmigungsfreiheit. So dürfen bauliche Anlagen häufig nur einstöckig gebaut sein und auch die Nutzung und Ausstattuung des Geodomes sind zu berücksichtigen.



Grundstücksbeschaffenheit & Standort des Geodomes

Bitte beachte, dass wenn in einem Bereich eigentlich keine Bebauung vorgesehen ist, z.B. außerhalb von Ortschaften, von einem „Außenbereich“ die Rede ist. In diesem Fall sind die Anforderungen noch strenger, dort muss fast alles beantragt werden, auch bauliche Anlagen die innerorts genehmigungsfrei wären. Ein bebauter Ortsteil untergliedert sich in Gebiete, wo es einen Bebauungsplan gibt und Gebiete, die ohne Bebauungsplan entstanden sind.


Ohne Bebauungsplan muss sich ein geplantes Bauvorhaben nach § 34 BauGB „einfügen“. Mit Bebauungsplan ist festgeschrieben, was geht und was nicht geht. Die zuständige Gemeinde stellt Bebauungspläne auf und legt im allgemeinen fest, wo der Ort und damit der im Zusammenhang bebaute Ortsteil endet und der Außenbereich beginnt. So lange du dich innerhalb der von Bauordnung und Bebauungsplan gesetzten Grenzen bewegst, bleibt dein Geodome genehmigungsfrei. Überschreitet deine Planung die Beschränkungen, musst du für deinen Geodome eine Baugenehmigung beantragen.


bauliche Anlagen, Grundstücksbeschaffenheit und Baugrenzen

Befindet sich dein Grundstück in einem Wohngebiet, das in den letzten 80 Jahren neu bebaut wurde, dann liegt aller Wahrscheinlichkeit nach ein Bebauungsplan vor. Dort findet man oft auch Regelungen in Bezug auf „Nebenanlagen“, zu denen auch häufig Geodomes zählen. Nicht selten ist festgelegt, dass sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (die durch Baugrenzen gekennzeichnet ist) keine weiteren Nebenanlagen befinden dürfen.



Bitte beachte außerdem geltende Vorschriften zur Grenzbebauung: In den meisten Bundesländern ist die Grenzbebauung nur mit Bauten von maximal drei Metern Höhe möglich. Auch darf die Gesamtlänge der Grenzbebauung von neun Metern an einer Nachbargrenze in den meisten Bundesländern nicht überschritten werden und die Gebäude dürfen keine Extra-Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthalten.


Tipp: Auch genehmigungsfreie oder genehmigte Domes können die Nachbarn verärgern. Sprechen Sie vorher mit Ihnen und beziehen Sie sie in die Planungen mit ein.



Nutzung des Geodomes

In vielen Bundesländern gelten zusätzliche Richtlinien für eine Genehmigungsfreiheit. So dürfen bauliche Anlagen nicht mit Toilette, Feuerstätte, Strom oder Heizgebläse ausgestattet sein. Zudem darf der Geodome nicht als Wohnsitz, Aufenthaltsraum, Garage oder Stall genutzt werden.


Sollte eins der genannten Vorhaben auf dein Projekt zutreffen, empfiehlt es sich in jedem Fall eine Baugenehmigung für deinen Dome einzuholen.



Definition einer baulichen Anlage:

Die verschiedenen Landesbauordnungen definieren eine bauliche Anlage, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung erfordert, als „mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte Anlagen“. Nun könnte man annehmen, dass ein Dome Pavillon ohne Verankerung nicht unter diese Definition fällt.


Die Ernüchterung kommt direkt im Anschluss: „Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht und die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden“.


Das bedeutet in der Regel, dass ein fester Pavillon für den Garten als bauliche Anlage definiert ist, während ein temporärer Pavillon für das Sommerfest oder die Hochzeit nicht als bauliche Anlage, sondern als "unbedeutender fliegender Bau" definiert ist (erdgeschössige Zelte < 75 m²), die nicht in die Landesbauordnung fällt und an den keine besonderen Sicherheitsanforderungen gestellt werden.





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