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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Vision Domes GmbH gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren sowie für die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Workshops, die ein Verbraucher, Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend einheitlich „Kunde“) mit der Vision Domes GmbH abschließt. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

 

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Diese AGB gelten unabhängig davon, ob die Vision Domes GmbH als Verkäuferin, Werkunternehmerin oder Dienstleisterin Vertragspartei wird.

1.5 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Vision Domes GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1.6 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung in Textform maßgeblich.

§2 Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung von Waren, Leistungen, Workshops und sonstigen Angeboten auf der Website der Vision Domes GmbH, in Katalogen, Broschüren, Präsentationen oder sonstigen Werbematerialien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen oder eine Bestellung abzugeben.

 

2.2 Anfragen des Kunden sind unverbindlich. Sämtliche von der Vision Domes GmbH abgegebenen Angebote, Kostenvoranschläge, Preisangaben und sonstigen vorvertraglichen Erklärungen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet werden.

2.3 Die Bestellung, Angebotsannahme oder sonstige Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot des Kunden. Die Vision Domes GmbH ist nicht verpflichtet, dieses Vertragsangebot anzunehmen.

 

2.4 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Vision Domes GmbH das Vertragsangebot des Kunden durch eine Auftragsbestätigung in Textform annimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung sowie diese AGB.

 

2.5 Ist in einem Angebot, Kostenvoranschlag oder einer sonstigen Erklärung der Vision Domes GmbH eine Frist genannt, innerhalb derer der Kunde sein Interesse erklären, Unterlagen einreichen oder eine Rückmeldung geben soll, dient diese Frist ausschließlich der organisatorischen Planung und begründet keine Bindung der Vision Domes GmbH, sofern das Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.

 

2.6 Die Bestellabwicklung und Kommunikation erfolgen in der Regel per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und Nachrichten der Vision Domes GmbH empfangen werden können. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Spam-Filtern.

 

2.7 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

 

§3 Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung nichts Abweichendes geregelt ist, erfolgt die Zahlung ausschließlich per Überweisung auf das von der Vision Domes GmbH angegebene Konto.

3.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

3.3 Die Vision Domes GmbH ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise von einer Vorauszahlung oder Anzahlung abhängig zu machen. Die jeweilige Zahlungsstruktur ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder den ergänzenden Bestimmungen dieser AGB.

 

3.4 Der Kunde kommt spätestens mit Ablauf der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

3.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

3.6 Bei Zahlungsverzug ist die Vision Domes GmbH berechtigt, die weitere Bearbeitung, Herstellung, Auslieferung oder Herausgabe der Ware bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

 

3.7 Kommt es zu Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfällen, ist die Vision Domes GmbH berechtigt, bereits fertiggestellte oder in Herstellung befindliche Ware einzulagern. Die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten, insbesondere für Lagerung, Versicherung und Verwaltung, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Der Verwaltungsaufschlag beträgt mindestens 100,00 EUR pro angefangenem Monat.

 

3.8 Dauert der Zahlungsausfall länger als drei Monate an, ist die Vision Domes GmbH nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Ware anderweitig zu verwerten. Bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden nach Abzug der entstandenen Kosten und etwaiger weiterer Ansprüche angerechnet. Ein etwaiger Überschuss wird erstattet; ein etwaiger Fehlbetrag ist vom Kunden auszugleichen.

 

§4. Preise, Verpackung, Versand, Versicherung

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Gegenüber Unternehmern, Schulen, Kitas, Vereinen und sonstigen Institutionen gilt die im Angebot ausgewiesene Preisangabe.

 

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, fallen zusätzlich zu den Produktpreisen Kosten für Verpackung, Versand, Transport und gegebenenfalls Versicherung an. Diese werden im Angebot oder in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

4.3 Bei Lieferungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder in Gebiete mit besonderen zollrechtlichen Regelungen trägt der Kunde etwaig anfallende Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben.

 

4.4 Eine Selbstabholung der Ware ist nach vorheriger Absprache möglich.

 

4.5 Sofern dem Kunden gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht und er dieses wirksam ausübt, trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn hierauf ordnungsgemäß hingewiesen wurde.

§5 Lieferbedingungen

5.1 Liefertermine und Lieferfristen werden individuell vereinbart oder von der Vision Domes GmbH in Textform mitgeteilt.

 

5.2 Die Lieferung erfolgt durch die Vision Domes GmbH oder durch ein von ihr beauftragtes Transportunternehmen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung bis Bordsteinkante der vom Kunden angegebenen Lieferadresse.

 

5.3 Voraussetzung für die Lieferung ist der rechtzeitige Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung oder Anzahlung.

 

5.4 Kosten, die durch eine vom Kunden zu vertretende fehlgeschlagene Anlieferung entstehen, insbesondere wegen falscher Adressangaben, fehlender Erreichbarkeit, fehlender Annahmebereitschaft oder nicht rechtzeitig abgesagter Liefertermine, trägt der Kunde. Dies begründet kein Rücktrittsrecht des Kunden.

 

5.5 Nach der Lieferung hat der Kunde die Ware fachgerecht zu lagern. Hierzu gehören insbesondere eine ausreichende Belüftung, Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung, Schutz vor Feuchtigkeit und Nässe sowie die Einhaltung sonstiger Lagerhinweise der Vision Domes GmbH. Für Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung haftet die Vision Domes GmbH nicht.

 

5.6 Ist die Vision Domes GmbH an der Erfüllung ihrer Leistungspflichten durch unvorhersehbare und von ihr nicht zu vertretende Umstände gehindert, insbesondere durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Materialengpässe, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen oder krankheitsbedingte Ausfälle, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen.

 

5.7 Die Vision Domes GmbH wird den Kunden über wesentliche Verzögerungen unverzüglich informieren und, soweit möglich, einen neuen voraussichtlichen Liefertermin mitteilen. Dauert die Behinderung dauerhaft an oder ist die Leistung auf absehbare Zeit nicht möglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden insoweit erstattet.

 

§6 Gefahrenübergang/Transportschäden

 

6.1 Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über.

 

6.2 Handelt der Kunde als Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, eine Schule, eine Kita oder ein Verein, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Vision Domes GmbH die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

 

6.3 Der Kunde wird gebeten, erkennbare Transportschäden bei Anlieferung möglichst gegenüber dem Transportunternehmen zu dokumentieren und der Vision Domes GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die Versäumung dieser Mitteilung hat für Verbraucher keine Auswirkungen auf gesetzliche Mängelrechte.


 

§7 Selbstaufbau durch den Kunden

 

7.1 Die Produkte der Vision Domes GmbH werden ausschließlich zur Selbstmontage durch den Kunden geliefert, sofern nicht ausdrücklich ein Workshop gemäß § 12 vereinbart wurde.

 

7.2 Eine Montage-, Aufbau- oder Bauleistung durch die Vision Domes GmbH oder durch von ihr beauftragte Dritte ist nicht geschuldet.

 

7.3 Der Kunde ist für den sachgemäßen Aufbau des Produkts nach Maßgabe der bereitgestellten Aufbauanleitung sowie sonstiger Hinweise der Vision Domes GmbH selbst verantwortlich.

 

7.4 Der Kunde hat vor Beginn des Aufbaus insbesondere sicherzustellen, dass

  1. ein geeigneter, tragfähiger, ebener und standsicherer Untergrund bzw. ein geeignetes Fundament vorhanden ist,

  2. alle für die Aufstellung, den Aufbau und die Nutzung erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen,

  3. die gelieferten Teile bis zum Aufbau fachgerecht gelagert werden,

  4. erforderliche Schutz-, Pflege- und Vorbehandlungsmaßnahmen eingehalten werden.

 

7.5 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und erkennbare Schäden zu prüfen.

 

7.6 Erfolgt der Aufbau abweichend von der Aufbauanleitung, unter Verwendung erkennbar beschädigter Teile oder unter Missachtung von Pflege-, Schutz- oder Nutzungshinweisen, bestehen für hieraus resultierende Schäden oder Mängel keine Ansprüche gegen die Vision Domes GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

 

7.7 Telefonische oder schriftliche Hinweise der Vision Domes GmbH im Zusammenhang mit dem Aufbau stellen keine Montageleistung, keine Bauüberwachung und keine planerische Verantwortung dar, sondern unverbindliche Hilfestellungen.

 

7.8 Erfolgt der Aufbau im Rahmen eines Workshops, gelten ergänzend und vorrangig die Bestimmungen des § 12.

§8 Baugenehmigung

8.1 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sich über die Notwendigkeit einer Baugenehmigung oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, Anzeigen oder Zustimmungen zu informieren und diese auf eigene Kosten einzuholen.

 

8.2 Die Genehmigungsfähigkeit eines Projekts hängt insbesondere von Standort, Größe, Ausführung, geplanter Nutzung und den örtlich geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften ab.

 

8.3 Soweit intern vorhanden und für das jeweilige Produkt verfügbar, stellt die Vision Domes GmbH dem Kunden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens technische Unterlagen, Zeichnungen oder strukturelle Informationen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Erstellung zusätzlicher Unterlagen besteht nur bei gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

 

8.4 Die Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen, sicherheitsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen liegt ausschließlich beim Kunden.

§9 Stornierung / Vertragsbeendigung bei Waren- und Werkleistungen

9.1 Storniert der Kunde einen Auftrag vor Versand-, Liefer- oder Abholtermin, ist die Vision Domes GmbH berechtigt, bereits entstandene und nachweisbare Aufwendungen sowie bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.

 

9.2 Soweit ein Vertrag rechtlich als Werkvertrag einzuordnen ist, bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht des Bestellers gemäß § 648 BGB unberührt. Kündigt der Kunde den Werkvertrag, ist die Vision Domes GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

 

9.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Vision Domes GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

9.4 Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§10 Widerrufsrecht

10.1 Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.

 

10.2 Sofern dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht, wird die Vision Domes GmbH den Verbraucher gesondert über die Voraussetzungen, Fristen, Ausübung und Folgen des Widerrufsrechts informieren.

 

10.3 Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

 

10.4 Für Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, insbesondere wenn die Vision Domes GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

§11 Gewährleistung, Haftung, Mängelansprüche

11.1 Die Vision Domes GmbH haftet unbeschränkt

  1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

  2. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

  4. im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

 

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Vision Domes GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

11.3 Im Übrigen ist die Haftung der Vision Domes GmbH ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

11.4 Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

 

11.5 Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen und offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 377 HGB, sofern anwendbar.

 

11.6 Soweit ein Mangel vorliegt, ist die Vision Domes GmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

 

11.7 Ein Mangel liegt nicht vor, wenn Beanstandungen insbesondere beruhen auf

  1. unsachgemäßer Lagerung nach § 5.5,

  2. unsachgemäßem Aufbau oder unsachgemäßer Nutzung entgegen § 7,

  3. natürlicher Abnutzung,

  4. nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit,

  5. Eigenschaften natürlicher Materialien, insbesondere bei Holz, soweit die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist,

  6. Veränderungen, Umbauten, Standortveränderungen oder sonstigen Eingriffen des Kunden oder Dritter,

  7. Nichtbeachtung von Pflege- und Wartungshinweisen,

  8. grob unsachgemäßer Belastung, Befestigung oder Gewalteinwirkung.

 

11.8 Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt die Vision Domes GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den vertraglich vereinbarten Lieferort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

11.9 Die Vision Domes GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

 

11.10 Solange die Vision Domes GmbH ihren Verpflichtungen zur Nacherfüllung nachkommt, hat der Kunde kein Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, unmöglich oder unzumutbar.

 

11.11 Die vorstehenden Haftungs- und Gewährleistungsregelungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Vision Domes GmbH.

§12 Geodome-Workshops

12.1 Geltungsbereich

 

12.1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Geodome-Workshops der Vision Domes GmbH. Soweit die Regelungen dieses § 12 von den übrigen Bestimmungen dieser AGB abweichen, gehen die Regelungen dieses § 12 vor.

12.1.2 Workshops werden ausschließlich für Schulen, Kindertagesstätten, Vereine und vergleichbare institutionelle Kunden angeboten. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

12.1.3 Workshops sind Dienstleistungen. Gegenstand des Workshops ist in erster Linie die Durchführung eines angeleiteten handwerklich-pädagogischen Gruppenformats. Ein bestimmter optischer, technischer oder handwerklicher Erfolg des unter Mitwirkung der Teilnehmenden hergestellten Endprodukts wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

12.2 Leistungen und Ablauf

 

12.2.1 Der Workshop umfasst die gemeinsame Herstellung einer geodätischen Kuppel aus von der Vision Domes GmbH bereitgestellten Materialien. Inhaltliche Schwerpunkte können insbesondere Umweltbildung, handwerkliche Erfahrung, Materialverständnis und Gruppendynamik sein.

 

12.2.2 Der Workshop wird von ein bis drei Kursleitern der Vision Domes GmbH durchgeführt.

 

12.2.3 Vor Beginn des Workshops werden die erforderlichen Sicherheits- und Verhaltenshinweise erteilt. Die Kursleiter erläutern den sachgerechten Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Arbeitsstationen.

 

12.2.4 Die Vision Domes GmbH stellt die für den Workshop erforderlichen Materialien und Werkzeuge zur Verfügung. Hierzu können insbesondere Schraubzwingen, Schraubenzieher, Schrauben, Feinsägen, Laubsägen, Stichsägen, Schleifpapier, Feilen, Handbohrmaschinen, Kneifzangen und Kombizangen gehören.

 

12.2.5 An einem Workshop können, soweit nicht anders vereinbart, höchstens 15 Personen teilnehmen.

 

12.2.6 Bei Workshops mit Kindern oder Jugendlichen ist vom Kunden während der gesamten Dauer des Workshops mindestens eine geeignete Aufsichtsperson zu stellen. Die Aufsichtspflicht verbleibt ausschließlich beim Kunden bzw. der von ihm benannten Aufsichtsperson.

 

12.2.7 Der Workshop wird an dem zwischen den Parteien vereinbarten Ort durchgeführt. Der Kunde stellt sicher, dass der Ort für die Durchführung geeignet ist und insbesondere ausreichend Platz, sichere Arbeitsbedingungen sowie gegebenenfalls Stromzugang vorhanden sind.

 

12.2.8 Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, den Anweisungen der Kursleiter Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer wiederholt gegen Sicherheitsanweisungen oder gefährdet er durch sein Verhalten sich selbst, andere Teilnehmende oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Workshops, ist die Vision Domes GmbH berechtigt, den betreffenden Teilnehmer ganz oder teilweise vom Workshop auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung, Minderung oder Rücktritt besteht in diesem Fall nicht.

 

12.3 Zahlung, Fälligkeit, Abnahme

 

12.3.1 Der auf das im Workshop herzustellende Endprodukt entfallende Vergütungsanteil („Dome“) ist spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Workshoptermin zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

 

12.3.2 Der auf die Durchführung des Workshops, die Anlieferung sowie Reise- und Nebenkosten entfallende Vergütungsanteil ist nach Durchführung des Workshops und nach Abnahme fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

12.3.3 Die Abnahme erfolgt nach Abschluss des Workshops am vereinbarten Ort. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

 

12.3.4 Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht bei der Abnahme nicht nach oder verweigert er die Abnahme ohne Angabe mindestens eines konkreten Mangels, kann die Vision Domes GmbH dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde auf diese Folge in Textform hingewiesen wurde.

 

12.4 Terminbindung / Stornierung / Umbuchung

 

12.4.1 Der vereinbarte Workshoptermin ist verbindlich.

 

12.4.2 Eine kostenfreie Umbuchung oder Verschiebung des Workshoptermins durch den Kunden besteht nicht.

 

12.4.3 Storniert der Kunde den Workshop oder verlangt er eine Terminverschiebung, ist die Vision Domes GmbH berechtigt, folgende pauschale Ausfall- bzw. Umbuchungsentschädigung zu verlangen:

  1. bis 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Workshoptermin: 25 % des vereinbarten Workshop-Gesamtpreises,

  2. weniger als 28 Kalendertage bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Workshoptermin: 50 % des vereinbarten Workshop-Gesamtpreises,

  3. weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Workshoptermin oder bei Nichtdurchführbarkeit aus vom Kunden zu vertretenden Gründen: 90 % des vereinbarten Workshop-Gesamtpreises.

 

12.4.4 Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Fremd- und Reisekosten kann die Vision Domes GmbH zusätzlich verlangen, soweit diese in der Pauschale nicht enthalten sind.

 

12.4.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Vision Domes GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

12.4.6 Die Vision Domes GmbH ist berechtigt, den Workshop aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei Erkrankung des Kursleiters, höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung unzumutbar machen. In diesem Fall bemühen sich die Parteien zunächst um einen Ersatztermin. Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, werden bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe von § 11.

 

12.5 Verantwortung, Haftung, Endprodukt

 

12.5.1 Die Haftung der Vision Domes GmbH richtet sich im Übrigen nach § 11 dieser AGB.

 

12.5.2 Die Vision Domes GmbH übernimmt keine Aufsichtspflicht für Kinder oder Jugendliche. Diese verbleibt während der gesamten Workshopdauer ausschließlich beim Kunden bzw. der von ihm eingesetzten Aufsichtsperson.

 

12.5.3 Die Teilnehmenden sind durch die Vision Domes GmbH nicht gesondert gegen Unfall, Sachschäden oder den Verlust persönlicher Gegenstände versichert. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist der Kunde selbst verantwortlich.

 

12.5.4 Das im Workshop hergestellte Endprodukt wird wesentlich durch die Mitwirkung der Teilnehmenden beeinflusst. Für optische Unregelmäßigkeiten, Passungenauigkeiten, Undichtigkeiten, Maßabweichungen oder sonstige Abweichungen von einem idealtypischen Ergebnis, die auf Beiträgen, Arbeitsschritten oder Bearbeitungsfehlern der Teilnehmenden beruhen, übernimmt die Vision Domes GmbH keine Garantie und keine Haftung, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.

 

12.5.5 Soweit nach dem Workshop geringfügige Nacharbeiten, Justierungen oder einfache Korrekturmaßnahmen erforderlich sind, die workshoptypisch auf der Mitwirkung der Teilnehmenden beruhen, obliegt deren Durchführung dem Kunden anhand der von der Vision Domes GmbH zur Verfügung gestellten Anleitung. Dies gilt insbesondere für kleinere Nachjustierungen, Nachverschraubungen, Abdichtungen oder vergleichbare Kleinstarbeiten.

 

12.5.6 Unberührt bleiben Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der von der Vision Domes GmbH bereitgestellten Materialien oder wegen Pflichtverletzungen der Vision Domes GmbH, soweit diese von der Vision Domes GmbH zu vertreten sind.

 

12.5.7 Mit Abschluss des Workshops und Abnahme geht die Verantwortung für das Endprodukt, insbesondere für Aufstellung, Befestigung, Sicherung, Pflege, Wartung, Nutzung und Verkehrssicherheit, auf den Kunden über.

 

12.5.8 Das im Workshop hergestellte Endprodukt ist für eine dauerhafte Nutzung im Außenbereich bestimmt. Der Kunde ist jedoch selbst dafür verantwortlich, das Endprodukt nach Maßgabe der von der Vision Domes GmbH mitgeteilten Hinweise zu pflegen, instand zu halten, regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzubessern oder nachzusichern.

 

12.5.9 Der Kunde ist verpflichtet, das Endprodukt nur bestimmungsgemäß zu nutzen und vor der Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen zur Standsicherheit, Sicherung, Wartung, Wetterfestigkeit oder Genehmigung erforderlich sind.

§13 Eigentums-, Urheberrechte und Rechte an Film und Bild

13.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Vision Domes GmbH.

 

13.2 Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Vision Domes GmbH.

 

13.3 An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen, statischen Unterlagen, Aufbauanleitungen, Workshopkonzepten und sonstigen Unterlagen behält sich die Vision Domes GmbH ihre Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung der Vision Domes GmbH weder vervielfältigt, veröffentlicht noch Dritten zugänglich gemacht werden.

 

13.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass von den Vertragsgegenständen sowie im Rahmen der Vertragsdurchführung angefertigte Bilder und Filme durch die Vision Domes GmbH zu Zwecken der Dokumentation und Eigenwerbung verwendet werden dürfen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden oder Rechte Dritter entgegenstehen. Personenbezogene Aufnahmen werden nur im rechtlich zulässigen Rahmen verwendet.

§14 Vertragssprache, Gerichtsstand, Streitbeilegung

14.1 Vertragssprache ist Deutsch.

14.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Vision Domes GmbH. Die Vision Domes GmbH ist daneben berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

14.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

14.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

 

14.5 Die Vision Domes GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 15 Salvatorische Klausel

15.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

15.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

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