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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Vision Domes GmbH, gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit der Vision Domes GmbH abschließt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung des jeweiligen Angebots verwiesen.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Vision Domes GmbH als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei wird. Diesen AGBs entgegenstehende, abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

§2 Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Waren auf der Website der Vision Domes GmbH (www.vision-domes.de) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. 

Der Bestellvorgang zum Vertragsabschluss umfasst die folgenden Schritte: 

  • Anfrage durch den Kunden per Telefon, E-Mail oder Online Formular.

  • Schriftliches Angebot durch die Vision Domes GmbH im PDF Format, welches per E-Mail an den Kunden versendet wird.

  • Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform per E-Mail oder über die Buchungssoftware ermöglicht automatisierte Angebotsannahme innerhalb der Frist zur Annahme des Angebots, die im Angebot vermerkt ist. 

  • Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Mail durch die Vision Domes GmbH

Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb der Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass die Vision Domes GmbH nicht mehr an ihre Willenserklärung gebunden ist.

2.3 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von der Vision Domes GmbH versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von der Vision Domes GmbH oder von dieser mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

 

§3 Zahlungsbedingungen

3.1 Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Überweisung. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.

3.2 Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit E-Mail verschickt wird, auf das dort angegebene Konto innerhalb von 14 Tagen zu überweisen, außer schriftlich anders vereinbart.

3.3 Die Vision Domes GmbH ist dazu berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Diese Vorauszahlung kann sowohl ein Teilbetrag als auch den Vollbetrag des Angebots darstellen. 

3.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit den Ansprüchen der Vision Domes GmbH im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. 

3.5 Sollte es zu Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfällen von Seiten des Kunden kommen, hat die Vision Domes GmbH das Recht, die Produktion der Ware einzustellen und diese einzulagern, bis die Zahlung erfolgt ist. Die hiermit verbundenen Kosten (z.B. Lagerung, Versicherung, …) können den Kunden in Rechnung gestellt werden. Hierbei wird ein Verwaltungsaufschlag von mind. 100€/Monat fällig. Sollte nach drei Monaten der Zahlungsausfall nicht behoben sein, hat die Vision Domes GmbH das Recht, die Ware entsprechend anderweitig zu verwerten. Der Kunde bekommt seine geleisteten Zahlungen nach Abzug der entstandenen Kosten wieder bzw. hat den Differenzbetrag zu zahlen.  

 

§4. Preise, Versandkosten

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.  

4.2 Ist Gegenstand des Vertrages die Anlieferung in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder mit deren Zollgebiet verbundenen Staaten, trägt der Kunde etwaig anfallende Zölle bzw. gleichwirkende Abgaben.

4.3 Zuzüglich zu den angegebenen Preisen fallen bei Versand noch Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung an. Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung sind nicht rückerstattungsfähig.

4.4 Eine Selbstabholung der Ware ist, in Absprache mit der Vision Domes GmbH, möglich. 

4.5 Besteht ein Widerrufsrecht (§ 10) und wird von diesem Gebrauch gemacht, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, sowie des Versands aus § 4.3. 

4.6 Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, behält sich die Vision Domes GmbH das Recht vor dem Vertrag oder Angebot  einen Kostenvoranschlag zugrunde zu legen, in dem eventuell auftretende Materialpreisschwankungen abgegolten werden.

 

§5 Lieferbedingungen

5.1 Die Vision Domes GmbH gibt dem Kunden den konkreten Liefertermin spätestens eine Woche vor Anlieferung bekannt. 

5.2 Die Lieferung erfolgt durch die Vision Domes GmbH oder einem von ihr beauftragten Unternehmen. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung bis Bordsteinkante der in dem Bestellschein angegebenen Lieferadresse.

5.3 Voraussetzung für die Lieferung ist der Eingang der Vorauszahlung, wenn die Vision Domes GmbH von ihrem Recht aus § 3.3 Gebrauch macht.

5.4 Etwaige Kosten wegen Fehlschlag der Anlieferung oder wegen nicht rechtzeitiger Absage des Liefertermins gehen zu Lasten des Kunden; sie begründen für den Kunden keinen Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Kaufpreisforderung nebst Kosten der Anlieferung werden in diesem Fall mit dem erfolglosen Anlieferungsversuch fällig.

5.5 Nachdem die Ware von uns geliefert und durch den Kunden abgeladen wurde, hat der Kunde für eine fachgerechte Lagerung der Pakete zu sorgen. Dazu gehören unter anderem eine ausreichende Belüftung, Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und Schutz vor Feuchtigkeit sowie Nässe. Die Vision Domes GmbH übernimmt keine Haftung bei einer falschen Lagerung. 

5.6 Für alle Produkte gilt eine maximale Lieferfrist von sechs Monaten, sofern vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Bei Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss werden angegebene Liefertermine und -fristen hinfällig; sie verlängern sich angemessen, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird.

5.7 Die Lieferfrist kann sich bei aller Bemühung der Vision Domes GmbH um bis zu fünf Monate nach hinten verschieben. Dies verursacht keinerlei Forderungen des Kunden an die Vision Domes GmbH. Die Vision Domes GmbH bemüht sich mit allen Kräften, den im Vertrag genannten Liefertermin einzuhalten. Jedoch muss bedacht werden, dass es sich bei einem geodätischen Dome um ein hochkomplexes Bauvorhaben handelt, bei dem viele externe Faktoren Auswirkungen auf den Liefertermin haben können, die nicht im Einflussbereich der Vision Domes GmbH liegen. Dies können z.B. Lieferengpässe von Vorprodukten sein, Krankheitsausfälle (z.B. durch Corona), Mangel an Holzprodukten, usw. sein. Diese Verzögerungskosten gehen nicht zu Lasten der Vision Domes GmbH. 

5.8 Die Vision Domes GmbH verpflichtet sich, wesentliche Verzögerungen zum vereinbarten Liefertermin samt den Gründen umgehend dem Kunden mitzuteilen und einen neuen, möglichst realistischen Termin zu nennen. Lässt sich in solch einem Fall nicht absehen, dass die Leistungen der Vision Domes GmbH auch innerhalb der Fristverlängerung von fünf Monate (vgl. § 5.7), erbracht werden können, können der Kunde und die Vision Domes GmbH vom Vertrag zurücktreten. Entsprechendes gilt, wenn die Verzögerungsgründe nach Ablauf der Fristverlängerung von fünf Monaten noch bestehen. 

 

§6 Transportschäden

6.1 Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. 

6.2 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald die Vision Domes GmbH die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. 


 

§7 Aufbau und Montage

7.1 Der Aufbau der Produkte erfolgt durch den Kunden auf eigene Kosten und Risiken, sofern vertraglich nicht anders vereinbart. 

7.2 Bei Aufbau durch den Kunden sind insbesondere die folgenden Punkte sicherzustellen: 

  • Sachgemäßer Aufbau gemäß der mitgelieferten Aufbauanleitung ist zwingend erforderlich. Dies umfasst auch, dass keine erkennbar defekten oder schadhaften Teile verbaut werden und das zu verbauende Holz vor der Montage mit einem Schutzanstrich zu versehen ist. 

  • Bei Fragen oder Unklarheiten während des Aufbaus steht die Vision Domes GmbH während ihrer Geschäftszeiten telefonisch zur Verfügung. Nach Absprache mit dem Kunden steht die Vision Domes GmbH auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende telefonisch zur Verfügung. 

  • Der Kunde ist verantwortlich, alle Produkte gegen klimatische und andere äußere Einwirkungen zu schützen, auch wenn die dazu notwendigen Vorrichtungen nicht mit dem Produkt geliefert werden. 

 

7.3 Der Aufbau kann auch durch die Vision Domes GmbH oder einem von ihr beauftragten Unternehmen erfolgen. Dabei wird der Leistungsumfang des Aufbaus im jeweiligen Vertrag geregelt. Der Aufbau erfolgt inkl. An- und Abfahrt und - soweit keine Fundamenterstellung gebucht ist – ab Oberkante Fundament. Etwaige Sonderwünsche sind immer vorab mit der Vision Domes GmbH zu klären und können ggf. separat in Auftrag gegeben werden.

7.4 Bei Aufbau durch die Vision Domes GmbH oder einem von ihr beauftragten Unternehmen sind vom Kunden die folgenden Punkte sicherzustellen: 

  • Soweit die Fundamenterstellung nicht mitgebucht wurde, ist das Fundament durch den Kunden zu erstellen. Dieses Fundament muss für den Aufbau geeignet und je nach Ausführung  ausreichend groß, waagerecht, durchgehärtet, trocken und sauber sein.

  • Für den Aufbau sollten mindestens 100 cm umlaufend um das Fundament Platz sein, um die erforderlichen Arbeiten auszuführen. Bei erheblichen Behinderungen, wie z.B. schmalen Zugängen, Bäumen oder Hecken, ist die Vision Domes GmbH vorab zu informieren.

  • Der händische Transport der Produkte über eine Entfernung von bis zu 15 Meter (ebenerdig) ist inklusive. Ein händischer Transport über weitere Distanzen oder beschwerliche Wege (Unebenheiten, Hindernisse) ist mit der Vision Domes GmbH im Vorfeld abzustimmen.

  • Das Montageteam muss Zugang zu einer Stromquelle mit 230 V haben.

  • Als Kunde müssen Sie während des Aufbaus vor Ort und ansprechbar sein.

  • Erfolgen Lieferung und Aufbau des Produktes nicht taggleich, ist vom Kunden sicherzustellen, dass dieser am geplanten Aufbautag verfügbar ist. 

7.5 Kann der Kunde am Aufbautag die Punkte aus § 7.4 (z.B. ungenügender Platz, kein ausreichendes Fundament) nicht sicherstellen muss der Aufbau entweder abgebrochen oder die zusätzlich anfallende Aufbauzeit mit einem Stundensatz von 60 € je Mitarbeiter zusätzlich verrechnet werden. Etwaige Kosten wegen Fehlschlag oder Mehraufwand im Aufbau fallen zu Lasten des Kunden; sie begründen für den Kunden keinen Grund, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Kaufpreisforderung nebst Kosten von Anlieferung und Aufbau wird in diesem Fall fällig.

7.6 Sollte das von der Vision Domes GmbH gelieferte Produkt wider Erwarten nicht vollständig oder mangelhaft sein und sich dies erst herausstellen, wenn der Aufbau beginnen soll, drohen erhebliche Verzögerungen. Die Vision Domes GmbH empfiehlt deshalb den Kunden, die Produkte im Vorfeld auf etwaige Mängel zu prüfen und diese bei Bedarf zu reklamieren. Der Kunde sollte auf offensichtliche Beschädigungen oder auf fehlende Bestandteile (Kontrolle bitte auf Basis der Teilliste) achten.

7.7 Die Vision Domes GmbH behält sich das Recht vor, den Aufbau aufgrund schlechter Witterungsbedingungen zu verschieben. Eine etwaige Verschiebung des Aufbaus wird mit dem Kunden abgestimmt und führt zu keinen Ersatzansprüchen von Seiten des Kunden.

7.8 Erfolgt der Aufbau, gemäß Vertrag durch den Kunden mit Hilfe eines oder mehrerer Supervisors von der Vision Domes GmbH oder von einem von ihr beauftragten Unternehmen, gelten die folgenden Regelungen zusätzlich zu § 7.4, § 7.5, § 7.6 und § 7.7: 

  • Die Vision Domes GmbH wird sich im Vorhinein mit dem Kunden in Verbindung setzen und dem Kunden die empfohlene Anzahl von Helfern und das benötigte handwerkliche Kompetenzniveau mitteilen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden diese Anzahl an Helfern für den Aufbau zur Verfügung zu stellen. 

  • Der Aufbau mit Supervisors umfasst eine bestimmte maximale Anzahl von Stunden pro Person, basierend auf der Größe des Domes: 4 m = 16 Stunden, 5 m = 24 Stunden, 6 – 7 m = 28 Stunden, 8 m = 32 Stunden. Kann der Aufbau, wider Erwarten in der vorgegebenen Zeit nicht abgeschlossen werden, so wird die zusätzlich anfallende Aufbauzeit mit einem Stundensatz von 60 € je Mitarbeiter zusätzlich verrechnet. 

  • Jegliche Risiken, die mit dem Aufbau verbunden sind, sind vom Kunden zu tragen.

7.9 Sollte der Kunde das Aufbaudatum innerhalb von 20 Werktagen vor dem geplanten Aufbau stornieren oder ändern, behält sich die Vision Domes GmbH das Recht vor, bis zu 50 % der Aufbaukosten in Rechnung zu stellen. Bei Stornierungen oder Änderungen des Aufbaudatums außerhalb dieser 20 Werktage vor dem geplanten Aufbau werden keine zusätzlichen Kosten fällig. 

 

§8 Baugenehmigung

8.1 Der Kunde ist alleinig dafür verantwortlich, sich über die Notwendigkeit einer Baugenehmigung zu informieren und diese für den geplanten Standort und das Produkt einzuholen, soweit dies notwendig ist. 

8.2 Die Vision Domes GmbH empfiehlt ihren Kunden, sich bei den lokalen Behörden über die jeweilige Landesbauordnung zu informieren und nach der Genehmigungsfähigkeit ihres Projekts zu fragen. Ob Kunden eine Baugenehmigung benötigen, ist insbesondere aber nicht ausschließlich von der Größe und dem geplanten Standort des geodätischen Domes, als auch von der geplanten Nutzung abhängig. 

8.3 Die Vision Domes GmbH verpflichtet sich, Zeichnungen und strukturelle Analysen der geodätischen Domes, die intern zur Verfügung stehen, auch ihren Kunden im Rahmen einer benötigten Baugenehmigung zur Verfügung zu stellen. Werden für die Baugenehmigung weitere Unterlagen benötigt, verpflichtet sich der Kunde, alle zusätzlichen Kosten zu tragen, um die lokalen Bauanforderungen zu erfüllen. 

 

§9 Rückgaberichtlinien

9.1 Sollte der Kunde seine Bestellung bei der Vision Domes GmbH stornieren oder zurückgeben, behält sich die Vision Domes GmbH das Recht vor, die nachfolgenden Beträge, in Abhängigkeit des Stornierungs- oder Rückgabezeitpunktes, dem Kunden in Rechnung zu stellen: 

Zeitpunkt der Stornierung oder Rückgabe

Kosten der Stornierung oder Rückerstattung für den Kunden

Früher als 20 Werktage vor dem geplanten Versand-, Liefer- oder Abholdatum

0% des gesamten Rechnungsbetrags

Innerhalb von 20 Werktagen vor dem geplanten Versand-, Liefer- oder Abholdatum

10% des gesamten Rechnungsbetrags 

Nach Versand-, Liefer- oder Abholdatum

10% des gesamten Rechnungsbetrags zuzüglich der angefallenen Versandkosten (inkl. Verpackung und Versicherung)

Sollte der Kunde bereits eine Vorauszahlung geleistet haben, so verpflichtet sich die Vision Domes GmbH den ausstehenden Betrag innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsauflösung dem Kunden zurückzuerstatten.

9.2 Bei einer Rückgabe der Ware nach Versand-, Liefer- oder Abholdatum ist der Kunde dafür verantwortlich, die Ware im Anlieferungszustand auf eigene Kosten an die Vision Domes GmbH zurückzusenden.

9.3 Eine Rückgabe ist ausgeschlossen bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Alle “Vision Dome Skelette”, ”Vision Dome Rooms” und “Vision Dome Greens” gelten als Waren, die nicht vorgefertigt sind.

9.4 Kündigt der Kunde gemäß § 649 BGB den Werkvertrag, so ist die Vision Domes GmbH berechtigt, zuzüglich zu den bereits entstandenen Kosten mindestens 10 % der Gesamtauftragssumme bzw. 10% der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung als Schadensersatz zu verlangen. Bei entsprechendem Nachweis kann die Vision Domes GmbH auch einen höheren Betrag geltend machen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§10 Widerrufsrecht

10.1 Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu. So haben Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Vertragsschluss (§2.2) ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Vision Domes GmbH per E-Mail (kontakt@vision-domes.de) vor Ablauf der Widerrufsfrist informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

10.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Alle “Vision Dome Skelette”, “Vision Dome Rooms” und “Vision Dome Greens” gelten als Waren, die nicht vorgefertigt sind.

§11 Gewährleistung, Haftung, Mängelansprüche

11.1 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch die Vision Domes GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. 

11.2 Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.

11.3 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

11.4 Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.

11.5 Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler bzw. Transportschäden der Vision Domes GmbH umgehend mitzuteilen. Die Versäumung dieser Mitteilung hat für etwaige Gewährleistungsansprüche keine Konsequenzen; sie dient jedoch der beschleunigten Mangelbehebung und steht somit im Interesse des Kunden.

11.6 Unternehmer werden angehalten, die Art und Menge der erhaltenen Ware (Falschlieferung, Zuwenig Lieferung, Zuviel Lieferung und mangelhafte Lieferung) bei Empfang zu überprüfen und zu quittieren. Falschlieferung, Mengenfehler und erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Eintreffen der Ware durch schriftliche oder telefonische Anzeige bei der Vision Domes GmbH zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige präkludieren etwaige Ansprüche wegen Lieferung des mangelhaften Kaufgegenstandes.

11.7 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Vision Domes GmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Beanstandungen auf unsachgemäßer Montage oder Behandlung, auf bestimmungswidriger Verwendung oder natürlicher Abnutzung beruhen. Im Falle einer Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften der Vision Domes GmbH zurückzugeben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, trägt die Vision Domes GmbH; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem vertraglichen Lieferort befindet.

11.8 Solange die Vision Domes GmbH ihren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

11.9 Die Vision Domes GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

11.10 Bei alleinigem Aufbau durch die Vision Domes GmbH besteht eine fünfjährige Garantie für die Bauwerke “Vision Dome Pavillon”, “Vision Dome Room” und “Vision Dome Green”.  

11.11 Die Gewährleistung und Haftung wird in nachfolgenden Fällen ausgeschlossen, wenn diese Fälle für den geltend gemachten Mangel oder Schaden ursächlich sind: 

  • Keine angemessene Lagerung der Waren nach § 5.5.

  • Kein sachgemäßer Aufbau gemäß der mitgelieferten Aufbauanleitung und § 6, bei Aufbau durch den Kunden. Dies umfasst auch die Verwendung von erkennbaren defekten oder schadhaften Teilen beim Aufbau.

  • Auftretende Abweichungen vom Idealbild (z.B. Unebenheiten, unterschiedliche Spaltmaße, unterschiedliches Aussehen, Astlöcher) auf Grund der Verwendung von Naturprodukten (z.B. Holz), sofern zwingende Vorschriften eingehalten werden und die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird. 

  • Vorgenommene Änderungen, Umbauten, interne Eingriffe sowie Standortveränderungen, die durch den Kunden durchgeführt wurden.

  • Keine Beachtung der Pflege- und Wartungshinweise für die Ware, wie beispielsweise die regelmäßige Pflege des Holzes, Lüftung und Heizung des Bauwerks.

  • Grob fahrlässige Beschädigungen und Schäden, die zum Beispiel durch Gewalt oder unsachgemäße Befestigung oder Belastung entstehen.

§12 Zusatzbedingungen für Mietgeschäfte

§12 Zusatzbedingungen für Mietgeschäfte 12.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Mietgeschäfte, die durch die Vision Domes GmbH angeboten werden. Sollten Elemente dieser AGB den Bestimmungen zu Mietgeschäften (§12) entgegenstehen oder abweichen, lösen die AGBs zu Mietgeschäften (§12) diese ab. In allen anderen Fällen gelten die kompletten AGB. 12.2 Ein Mangel des Mietgegenstandes liegt vor, wenn der Mietgegenstand beschmutzt oder die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder eingeschränkt ist. 12.3 Die Vision Domes GmbH hält den Mietgegenstand in einem ordnungsgemäßen und betriebsfähigen Zustand. Mit der Abholung durch den Kunden oder nach Aufbau des Mietgegenstands durch die Vision Domes GmbH, gehen die Gefahr der Beschädigung, des Verlustes und die Gefahr der Beförderung auf den Kunden über. 12.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übernahme zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich nach der Entdeckung der Vision Domes GmbH anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt der Mietgegenstand als genehmigt und mängelfrei. 12.5 Bei Mangel eines Mietgegenstandes ist die Vision Domes GmbH dazu berechtigt, dem Kunden einen funktionellen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen oder den mangelhaften Mietgegenstand zu reparieren. Bei Mangel des Mietgegenstandes besteht kein Rücktrittsrecht, solange die Vision Domes GmbH einen funktionellen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung stellen kann. Im Übrigen besteht kein Recht zur Mietminderung und keine Schadensersatzpflicht durch die Vision Vision Domes GmbH. 12.4 Der Kunde ist verpflichtet und sichert zu, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, sowie vor Beschädigung, Verunreinigung oder Diebstahl durch Dritte zu schützen. Der Kunde ist verpflichtet, der Vision Domes GmbH unverzüglich jede Beschädigung, Verunreinigung oder Diebstahl des Mietgegenstandes während der Mietzeit schriftlich anzuzeigen. Die Vision Domes GmbH ist im Falle der Beschädigung des Mietgegenstandes, berechtigt, die folgenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen: - Bei Schäden oder Verlust wird der Wiederbeschaffungspreis des Artikels, bzw. die Reparatur oder Herstellung des Artikels durch die Vision Domes GmbH dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese richten sich nach dem Umfang der Beschädigung und werden mit 25,00 € pro Personalstunde, zzgl. der benötigten Materialkosten berechnet. - Bei starken Verunreinigungen werden die zusätzlichen Reinigungskosten, bzw. der Wiederbeschaffungspreis des Artikels dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn sich der Artikel nicht mehr reinigen lässt. 12.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Rückgabe des Mietgegenstandes zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt sicherzustellen. Unter Rückgabe verstehen die Parteien die Übergabe des Mietgegenstandes an die Vision Domes GmbH, bzw. einen Angestellten oder zur Annahme des Mietgegenstandes beauftragten Bevollmächtigten der Vision Domes GmbH in der Weise, dass dieser ausschließliche Verfügungsgewalt über den Mietgegenstand erhält. Bis zur endgültigen Rückgabe an die Vision Domes GmbH oder bis zur Abholung des Mietgegenstandes durch die Vision Domes GmbH hat der Kunde die vertraglich vereinbarte Miete zu entrichten.

§13 Eigentums-, Urheberrechte und Rechte an Film und Bild

13.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Vision Domes GmbH.

13.2 Für Unternehmer gilt ergänzend: Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Vision Domes GmbH.

13.3 An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen und Anleitungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Vision Domes GmbH weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

13.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass von dem Kaufgegenstand gemachte Bilder und Filme durch die Vision Domes GmbH verwertet werden können. Dies gilt auch für Bilder vom Ort der Aufstellung. Persönlichkeitsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

§14 Gerichtsstand, Streitbeteiligung, Vertragssprache

14.1 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt ebenfalls in Deutsch.

14.2 Sind Sie Unternehmer, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Vision Domes GmbH. 

14.3 Sind Sie Verbraucher, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Vision Domes GmbH, insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. 

14.4 Wir sind weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. 

§ 15 Salvatorische Klausel

15.1 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung ein, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

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